FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, den Ablauf und die Besonderheiten beim Immobilienkauf in Italien.
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Finden Sie hier alle Antworten auf Ihre Fragen.
Der Kauf eines Ferienhauses ist immer ein großer Schritt und natürlich kann hier eine Unmenge an Fragen auftauchen. Wir haben die häufigsten Fragen zu unseren Services gesammelt und für Sie beantwortet.
Fragen und Antworten
Nein – wir kümmern uns ganzheitlich um die Kommunikation und Übersetzung.
Ja, wir begleiten Sie gerne auch nach dem Kauf Ihrer Immobilie, sei es bei eventuell anstehenden Renovierungen, Vermittlung von vertrauensvollen Handwerkern oder anderen Service-Leistungen, die in Ihrer Abwesenheit zu erledigen sind.
Ja, wir kümmern uns um sämtliche Planungsaufgaben, zu stellende Anträge und um die Bau-Ausführung.
Ja, sämtliche Kommunikationen, Kostenangebote und Abrechnungen können wir gerne für Sie übernehmen.
Unsicherheit bei den Angebote, Preisen, Termine, fachliche Ausführung der Arbeiten, Bezahlung … und die Garantie-Ansprüche! Immerhin hat man diesbezüglich in Italien einen Anspruch von 10 Jahren! Alles wichtige Themen. Wie reagiert man bei Problemen, sprachlich und technisch? Denn viele technische Details werden in Italien anders gelöst, da durch hiesige Bautraditionen, Erdbeben-Standards, aber auch klimatisch bedingt andere Vorgaben herrschen.
Mit CA‘ ITALIA haben Sie also einen verlässlichen Partner – Ansprechpartner – Dienstleister an Ihrer Seite … der IHRE Sprache spricht und Ihnen in ALLEN Dingen zur Seite steht.
Nein, wir sind für Sie da und stellen uns auf Ihr Zeit-Management ein. Wir wissen, dass es schwierig ist, aus dem Ausland schnell vor Ort zu sein, sei es bei der Immobilien-Suche oder aber auch bei den Renovierungsarbeiten. Da ist natürlich eine persönliche Bezugsperson vor Ort, so wie WIR es sind, ein Riesenvorteil für Sie, um Sie bei allem auf dem Laufenden zu halten.
Sie können sich in jeder Phase gerne bei uns melden, d.h. vor / während / nach dem Kauf Ihrer Immobilie.
Oder auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, können wir Sie gerne dabei unterstützen.
Ja, das ist möglich. Wir können bei italienischen Banken für deutschsprachige Immobilien-Käufer Finanzierungsmöglichkeiten in Form eines Bankkredits vermitteln.
Ja, wir stellen jegliche Art von Bauanträgen die notwendig sind, um Ihr Projekt umsetzen zu können.
Ein 𝗚𝗲𝗼𝗺𝗲𝘁𝗿𝗮 wäre in Deutschland ein Landvermesser. Er führt präzise Vermessung und Kartierung von Flächen durch, erfasst Geodaten, die für Bauprojekte und Landnutzungspläne wichtig sind. Aber sein Berufsbild in Italien ist umfangreicher. Er hat einen Fachabitur und ist berechtigt, Planungen und Leitungen von kleineren Bau- und Renovierungsprojekten auszuführen. Und er arbeitet eng mit Ingenieuren und Architekten zusammen, um die Machbarkeit von Projekten sicherzustellen.
𝗔𝗿𝗰𝗵𝗶𝘁𝗲𝗸𝘁𝗲𝗻 hingegen haben einen Hochschul-Abschluss und sind berechtigt, Planungen, Projektleitung und Bauüberwachung von Bauprojekten jeglicher Größe auszuführen. Außerdem gibt es eine Reihe von Spezialisierungen, also einzelner Fachrichtungen (Städteplaner, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Restaurierung usw.)
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten in Italien eine passende Immobilie zu finden:
- Immobilienagenturen
- im Internet auf den verschiedensten Internet-Portalen
- über 𝗖𝗮‘ 𝗜TALIA: für all diejenigen, die sich sprachlich, technisch bzw. gesetzlich absichern möchten, jemanden für alles an ihrer Seite haben möchten und nicht immer vor Ort sein können
Der Gesetzgeber sieht NICHT vor, dass man in Italien in Eigenregie eine PV-Anlagen installieren und anschließen kann!
Als erstes muss die Bauverordnung mittels einem Geometra, Perito oder Architekten abgeklärt werden, was Sie oder eine spezialisierte PV-Firma veranlassen kann. Wenn dies klar ist, können die entsprechenden Anträge und Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden.
Des weiteren sind sogenannte „Balkonkraftwerke“ nicht realisierbar. Umsetzbar sind nur in den Dachflächen integrierte PV-Anlagen.
Ihr Haus in der Heimat, wo Sie gemeldet sind und damit Ihr Hauptwohnsitz ist, wäre damit für das italienische Verständnis Ihr Erstwohnsitz.
Ihr zukünftiges Haus in Italien hingegen, wo Sie also nicht hauptsächlich wohnen und deshalb nicht den Wohnsitz (la Residenza auf italienisch) anmelden können, wird somit ihr Zweitwohnsitz (auf italienisch: la seconda casa).
Falls Sie hingegen definitiv nach Italien ziehen wollen, können Sie auf das Haus die „Residenza“ anmelden, Ihren Erstwohnsitz – verbunden mit allen steuerlichen Vorteilen während und nach dem Kauf.
Also wichtig vor dem Kauf, dass alles schön durchgerechnet wird, am besten mit fachlicher Hilfe an Ihrer Seite, sonst kann’s echt teuer werden.
Es gibt weiterhin Fördermaßnahmen für Baumaßnahmen, Erdbebensicherheit, Wärmedämmung, effizientere Heiz- bzw. Klimaanlagen, PV-Anlagen (z.B. den „Bonus per interventi di efficientamento energetico“).
Die Förderung ist aber als eine Art Steuervorteil gedacht, d.h. man kann die Ausgaben von der persönliche Einkommensteuer im Laufe von 10 Jahren absetzen.
Wer also kein Einkommen in Italien hat, kann diese Förderung nicht nutzen.
Ausgenommen sind eventuelle regionale Fördermaßnahme für Immobilien-Besitzer mit einem Erstwohnsitz in Italien.



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Die Antwort, die Sie suchen, ist nicht dabei? Kein Problem! Treten Sie mit uns in Kontakt und wir helfen Ihnen gerne weiter!